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Allgemeine Geschäftsbedingungen designenlassen.de für Auftraggeber

§ 1 Geltungsbereich, Definitionen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der designenlassen.de – Marktplatz für Kreativdienstleistungen GmbH, Pretzfelder Str. 7-11, 90425 Nürnberg, Deutschland (im Folgenden "designenlassen.de" genannt) und dem Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber, der Werkleistungen, z.B. Design- und oder Programmierleistungen über die Webseite www.designenlassen.de (im Folgenden als „Plattform“ bezeichnet) bestellen will, wird „Auftraggeber“ genannt.  

(3) „Dienstleister“ wird im Folgenden derjenige Nutzer der Plattform genannt, der sich z.B. als Designer oder Programmierer an einem Projekt durch Einreichen eines Vorschlages beteiligt oder im Logo-Shop ein Logo zum Verkauf anbietet.

(4) Die Leistungen von designenlassen.de stehen nur Unternehmern (§ 14 BGB) zur Verfügung.

(5) Das „Designprojekt“ ist jede von dem Auftraggeber ausgeschriebene Kreativdienstleistung, auf die sich Dienstleister mit der Bereitstellung von „Arbeitsergebnissen“ oder „Werken“ bewerben können.

(6) designenlassen.de erwirbt die Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber ausgewählten Arbeitsergebnissen der über die Plattform ausgeschriebenen Kreativdienstleistungen, soweit der Dienstleister Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Werk ist. Diese Nutzungsrechte erwirbt designenlassen.de nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB von den Dienstleistern und veräußert diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Auftraggeber. Es besteht somit keine vertragliche Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister. Dies gilt nicht, soweit Arbeitsergebnisse nicht frei von Rechten Dritter sind. Der Dienstleister ist verpflichtet, im Beschreibungstext seiner Arbeitsergebnisse auf das Bestehen von Nutzungsrechten Dritter hinzuweisen und diesbezüglich mit dem Auftraggeber zu klären, ob und welche Nutzungsrechte von Dritten erworben werden können.  
 

§ 2 Leistungen, Vertragsschluss

(1) designenlassen.de bietet die folgenden Leistungen an:

(2) Der Vertrag zwischen designenlassen.de und dem Auftraggeber wird mit der Einrichtung des Mitglieds-Kontos wirksam.

(3) Es besteht kein Anspruch auf die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Pro Person darf nur ein Mitglieds-Konto eingerichtet werden.

(4) Bei der Anmeldung als Mitglied hat der Auftraggeber die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Auftraggeber hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbstständig in den Mitglieder-Bereich einzupflegen.

(5) designenlassen.de kann mit dem Auftraggeber als Referenz werben und dazu den jeweiligen Namen und das Design in allen Medien verwenden. Ausgenommen hiervon sind Projekte mit Verschwiegenheitsvereinbarung.
 

§ 3 Designwettbewerbe

(1) Über die Plattform können Designprojekte als Designwettbewerb ausgeschrieben werden.

(2) Dienstleister können Vorschläge für die ausgeschriebenen Designwettbewerbe einreichen.
Die eingereichten Vorschläge sind Entwürfe und können vom Auftraggeber erst verwendet werden, wenn er einen Gewinner ausgewählt hat. 

(3) Die Ausschreibung eines Designwettbewerbs auf der Plattform ist kostenpflichtig. designenlassen.de berechnet dem Auftraggeber ein Entgelt nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln.

(4) Die Veröffentlichung des Designwettbewerbes auf der Plattform findet nur statt, wenn kummulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:

(5) Die Ausschreibung eines Designwettbewerbs kann während der von dem Auftraggeber angegebenen Wettbewerbsdauer von dem Auftraggeber nicht in seinem grundsätzlichen Thema und der dazu ausgewählten Dienstleistung geändert oder zurückgenommen werden. Kleinere Aktualisierungen betreffend inhaltlicher Informationen und Anforderungen innerhalb des Briefings an die Designer sind zulässig.

(6) Nach Ablauf des Wettbewerbs kann durch den Auftraggeber ein Dienstleister als Gewinner ausgewählt werden (fortan: „Gewinner“ genannt). Der Auftraggeber wählt denjenigen Dienstleister aus, dessen Arbeitsergebnis ihm im Designwettbewerb am besten gefallen hat und das er erwerben möchte. Mit Auswahl des Gewinners ist der Auftraggeber gegenüber designenlassen.de zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet und erhält im Gegenzug die Feindaten sowie die Nutzungsrechte an dem Design (ausgenommen Wettbewerbe zur Namensfindung: hier findet keine Übertragung von Nutzungsrechten statt vgl. § 7 Abs. 2).

Sollte dem Auftraggeber keiner der durch die Dienstleister eingereichten Vorschläge zusagen, ist er nicht verpflichtet einen Gewinner zu bestimmen. In diesem Fall findet auch keine Übertragung der Feindaten sowie der Nutzungsrechte statt. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung sein ausgelobtes Preisgeld im Rahmen der Regelung unter §4 zurück, nicht aber die dazugehörigen Gebühren. (vgl. §4 Preisgeld-zurück-Garantie). Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht, wenn der Auftraggeber die Option „garantiertes Preisgeld“ für sein Projekt ausgewählt hat.

(7) Hat der Auftraggeber den Gewinner ausgewählt, übermittelt der Gewinner dem Auftraggeber die Feindaten und alle Informationen zu den Nutzungsrechten an dem Werk. Wenn das Werk Rechte Dritter enthält, stimmt sich der Gewinner mit dem Auftraggeber darüber ab. Der Auftraggeber prüft die Daten und nimmt das Werk ab. Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht ab, so gilt es 10 Tage nach Übermittlung der Feindaten als abgenommen. Das Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn und sobald der Auftraggeber es nutzt oder nutzen lässt.

(8) Hat der Auftraggeber die Option "garantiertes Preisgeld" aktiviert, so ist er verpflichtet, nach Ende der Projektlaufzeit einen Gewinner zu bestimmen. Unabhängig von der Bestimmung eines Gewinners ist der Auftraggeber verpflichtet, das für die Rechteübertragung vereinbarte Entgelt an designenlassen.de zu zahlen. Bestimmt der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Projektlaufzeit keinen Gewinner, so wird designenlassen.de eine nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln zu bestimmende Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen an alle an dem Projekt teilnehmenden Dienstleister auszahlen.

§ 4 Preisgeld-zurück-Garantie

(1) Sollte dem Auftraggeber keiner der durch die Dienstleister eingereichten Vorschläge zusagen, ist er nicht verpflichtet einen Gewinner zu bestimmen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die Rückerstattung seines ausgelobten Preisgeldes beantragen, nicht aber die dazugehörigen Gebühren. 

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückerstattung des Preisgeldes 60 Tage nach Start des Wettbewerbszeitraums. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Designwettbewerbe, bei denen der Auftraggeber die Option „garantiertes Preisgeld“ ausgewählt hat. 

§ 5 Logo-Shop

(1) Im designenlassen.de Logo-Shop können Dienstleister eigene Logo-Entwürfe online zu einem Festpreis anbieten.

(2) Der Auftraggeber kann sich die im Logo-Shop angebotenen Logos ansehen und sich über die anbietenden Dienstleister informieren.

(3) Entscheidet sich der Auftraggeber für den Erwerb eines Logos, ist er gegenüber designenlassen.de zur Zahlung einer nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln festgelegten Betrags zur Übertragung der Nutzungsrechte an designenlassen.de verpflichtet.

(4) Der Dienstleister fügt den gewünschten Schriftzug des Kunden noch in das Logodesign ein, diese Leistung ist mit dem Nutzungsentgelt bereits abgegolten. Möchte der Auftraggeber neben der Integration des eigenen Firmennamens in das Logo noch weitergehende Änderungen (z.B. Farbänderung, gestalterische Änderungen), obliegt dies einem gesondert zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister abzustimmenden Direktauftrag. Die weitergehenden Änderungen sind nach individueller Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister zu vergüten.

(5) Hat der Auftraggeber ein Logo ausgewählt, übermittelt der Dienstleister dem Auftraggeber die Feindaten zu dem Logo. Der Auftraggeber prüft die Daten und nimmt das Logo ab. Wenn der Auftraggeber schriftlich keine Korrekturwünsche äußert, aber keine Abnahme erfolgt, so gilt das Logo 10 Tage nach Übermittlung der Feindaten als abgenommen. Das Logo gilt auch dann als abgenommen, wenn und sobald der Auftraggeber es nutzt oder nutzen lässt.

§ 6 1zu1-Projekt

(1) Durch Ausschreibungen und Angebotsanfragen zum 1zu1-Projekt können Auftraggeber Dienstleistungen über designenlassen.de ausschreiben, Dienstleister vergleichen, Auftragsangebote abgeben und Dienstleister bewerten.

(2) Die Plattform erhebt dafür von dem Auftraggeber ein Entgelt, welches nach Maßgabe der Vergütungsregeln gesondert festgelegt wird.

(3) Auftraggeber können auf der Plattform eine Ausschreibung oder Angebotsanfragen zum 1zu1-Projekt veröffentlichen, indem sie die Aufgabenstellung, Laufzeit und Preisvorstellung beschreiben. Dienstleister können dann Angebote zu einem Festpreis einreichen.

(4) Entscheidet sich der Auftraggeber für eine Dienstleistung eines Dienstleisters, ist der Auftraggeber gegenüber designenlassen.de zur Zahlung des Festpreises zur Übertragung der Nutzungsrechte an designenlassen.de verpflichtet.

(5) Hat der Auftraggeber eine Dienstleistung ausgewählt, übermittelt der Dienstleister dem Auftraggeber die Feindaten zu der Dienstleistung. Der Auftraggeber prüft die Daten und nimmt die Dienstleistung ab. Wenn der Auftraggeber schriftlich keine Korrekturwünsche äußert aber keine Abnahme erfolgt, so gilt sie10 Tage nach Übermittlung der Feindaten als abgenommen. Die Dienstleistung gilt auch dann als abgenommen, wenn und sobald der Auftraggeber sie nutzt oder nutzen lässt.

§ 7 Übertragung der Nutzungsrechte

(1) Mit Abnahme des Designs, Logos bzw. der Dienstleistung und Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt designenlassen.de dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an dem jeweiligen Werk ein. Die Rechteeinräumung geschieht unter der aufschiebenden Bedingung, dass designenlassen.de die Nutzungsrechte am jeweiligen Werk selbst wirksam von dem Dienstleister übertragen bekommen hat. Der Auftraggeber erhält für die Übertragung der Nutzungsrechte eine gesonderte "Lizenz".

(2) Bei der Projektkategorie "Namensfindung" erfolgt keine Rechteeinräumung an dem Gewinnervorschlag. Es obliegt allein dem Auftraggeber zu überprüfen, ob der Name gegen Rechte Dritter verstößt, insbesondere gegen Markenrecht.

(3) designenlassen.de räumt dem Auftraggeber im Rahmen des Nutzungsvertrags die zur Vertragsdurchführung notwendigen Nutzungsrechte ausschließlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, insbesondere sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sowie alle sonstigen Rechte zur Wiedergabe, Verbreitung, Übermittlung, Vervielfältigung und Zugänglichmachung seines Designs, Logos bzw. der Dienstleistung ein. Insbesondere wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, die Designs, Logos bzw. Dienstleistungen Dritten zugänglich zu machen, zur Verfügung zu stellen und zur Nutzung zu überlassen – unabhängig davon, ob diese offline (zeitversetzt oder zeitgleich) oder online Zugang zu den Inhalten erhalten und diese nutzen können, sie die Inhalte an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl abrufen können oder nicht und ob die Inhalte frei oder nur unter bestimmten Bedingungen zugänglich sind. 

§ 8 Verhaltenspflichten

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornografische oder diskriminierende Inhalte oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Auf der Plattform dürfen nur Projekte und Designvorschläge präsentiert werden, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein dem Auftraggeber. Gleichwohl ist designenlassen.de befugt, die Projekte des Auftraggebers auf ihre Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls von der Plattform zu entfernen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Projekt oder ein Wettbewerb gegen diese Verhaltenspflichten verstößt.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von designenlassen.de schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).

(4) Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es den Vertragspartnern nicht gestattet, miteinander unter Umgehung von designenlassen.de, das heißt außerhalb der zur Kommunikation bereitgestellten Nachrichtenfunktion, direkt oder indirekt Absprachen zu treffen, Verträge über die präsentierten Projekte abzuschließen bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für den Mitglieder-Bereich gewählten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des Mitglieder-Bereichs über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist designenlassen.de unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter [email protected] zu informieren.

§ 9 Haftung von designenlassen.de

(1) designenlassen.de wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass die Plattform möglichst 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit designenlassen.de verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte die Plattform gleichwohl nicht erreichbar sein, wird sich designenlassen.de im Rahmen der Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen.

(2) designenlassen.de haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von designenlassen.de liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren, Pandemien). designenlassen.de haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Vertragspartner, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen.

(3) Die Haftung von designenlassen.de für auf der Plattform präsentierte eigene oder fremde Inhalte richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 7 ff. Telemediengesetz (TMG).

(4) Hinsichtlich der Projektkategorie "Namensfindung" haftet designenlassen.de nicht, wenn die Vorschläge gegen Rechte Dritter, insbesondere Markenrecht, verstoßen.

(5) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet designenlassen.de lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch designenlassen.de, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(6) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch designenlassen.de, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt.

(7) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber haftet gegenüber designenlassen.de insbesondere für die von ihm auf deren Plattform präsentierten Inhalte.

(2) Der Auftraggeber stellt designenlassen.de von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die designenlassen.de dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen designenlassen.de geltend gemacht wird, z.B. wenn präsentierte Inhalte des Auftraggebers gegen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen.

§ 11 Sperrung, Kündigung

(1) designenlassen.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Vertragspartner gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt oder wenn von betrügerischen Aktivitäten ausgegangen werden muss:

(2) Im Falle der Sperrung darf der Vertragspartner die Plattform auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen oder sich erneut mit einem neuen Konto anmelden.

(3) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von designenlassen.de und den Vertragspartnern jederzeit gekündigt werden.

(4) Die Kündigung durch einen Vertragspartner kann nur in Schriftform erfolgen.

(5) designenlassen.de steht ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber nicht die Regelungen von § 8 "Verhaltenspflichten" einhält. Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafe bleiben hierdurch unberührt.

(6) Verträge, die designenlassen.de zur Übertragung von Nutzungsrechten mit dem Auftraggeber bis zum Zeitpunkt der Kündigung schließt, werden nach Zugang der Kündigung abgewickelt.

§ 12 Änderungen

(1) designenlassen.de ist zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigen Gründen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse berechtigt und wird diese unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ankündigen. Sie werden per E-Mail übermittelt.

(2) Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

(3) Erfolgt ein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, so gilt das Vertragsverhältnis als gekündigt i.S.d. des § 11 (5).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Angestellte von designenlassen.de sind nicht berechtigt, mündliche Änderungen und Ergänzungen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus unserem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Nürnberg.

(4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


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